Im Sinne der Veröffentlichungspflicht gemäß Art. 1, Abs. 125 u. ff. Gesetzes Nr. 124/2017,
ist im Jahr 2020 ein Investitionszuschuss in Höhe von Euro 13.575,00 seitens der Autonomen Provinz Bozen vereinnahmt worden.
ist im Jahr 2020 ein Investitionszuschuss in Höhe von Euro 13.575,00 seitens der Autonomen Provinz Bozen vereinnahmt worden.